Die Zwangsvollstreckungsabteilung

In unsere Kanzlei haben wir eine Zwangsvollstreckungsabteilung integriert, mit welcher wir uns auf die Forderungseintreibung für Firmen spezialisiert haben.

Für die Durchführung Ihrer Zwangsvollstreckungsaufträge stehen Ihnen speziell geschulte und fachkundige Rechtsanwalts-Fachangestellte zur Verfügung.

Durch die enge Verknüpfung zu den Rechtsanwälten der Kanzlei ist zudem sichergestellt, dass auch bei rechtlichen Streitfragen oder der Notwendigkeit weiterer rechtlicher Schritte eine zügige und rechtlich effektive Abwicklung möglich ist.

Die Teilnahme am automatisierten Mahnverfahren erspart unseren Mandanten und Kunden das zeitraubende Ausfüllen von Formularen. Damit wird die Verwaltung der durch uns betreuten Firmen entlastet und gleichzeitig die Abwicklung der Aufträge rationalisiert.

K. Thellmann

Rechtsfachwirtin (RAK Stuttgart) K. Thellmann


M. Mathéus

Rechtsanwaltsfachangestellte M. Mathéus


C. Maier

Rechtsanwaltsfachangestellte C. Maier (Zwangsvollstreckung)